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Was macht ein Kieferorthopäde? Behandlungen, Kosten und Unterschiede zu Zahnarzt & Kieferchirurg

Aktualisiert: 19. Sept. 2023


Was macht ein Kieferorthopäde?

Inhaltsverzeichnis


 

Ist Kieferorthopädie nur eine Frage der Ästhetik? Nein! Auch wenn viele Menschen diesen Begriff sehr stark mit schönen, weißen Zähnen in Verbindung bringen.


Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin. Ein Kieferorthopäde beschäftigt sich mit dem Kauapparat als Ganzen. Nicht nur mit den Zähnen, sondern vor allem auch mit dem Kiefer, und dem muskulären Zusammenspiel von Gebiss und Kiefer.


Dabei geht es stark darum, Fehlentwicklungen im Kiefer zu vermeiden und wenn nötig zu korrigieren.


Denn was wenige Menschen wissen. Zahlreiche chronische Schmerzen wie Kauschmerzen, Kopfschmerzen, Migräne, Nacken- und Schulterschmerzen, aber auch Störungen bei Augen und Ohren können von Fehlentwicklungen im Kiefer, z.B. nach Zahnkorrekturen, ausgelöst werden.




1. Kieferorthopädie: Erklärung des Begriffs und des Fachgebiets


Kieferorthopädie wird in der Bevölkerung meist mit ästhetischen Korrekturen der Zähne in Verbindung gebracht, was dem Fachgebiet sicherlich nicht gerecht wird.


Im englischen Sprachraum dominiert die Fachbezeichnung "Orthodontics" was frei übersetzt so viel heißt wie: "Die gerade Ausrichtung der Zähne".


Der Begriff "Kieferorthopädie" spannt den Bogen hier schon etwas weiter und umfasst nicht nur die Zähne bzw. das Gebiss, sondern auch die Kiefer und rundet das Fachgebiet noch ganzheitlich mit dem Begriff "Orthopädie" ab.


Die Kieferorthopädie befasst sich zum einen mit der Vermeidung von Kieferfehlentwicklungen und der Begleitung des wachsenden Patienten/In über den Zahnwechsel, zum anderen aber auch mit der Behandlung erwachsener Patienten in verschiedensten zahnmedizinischen Fragestellungen.


Darüber hinaus steht auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Zahnärzt/Innen, Kieferchirurg/Innen, Logopäd/Innen, Manualtherapeut/Innen wie auch anderen medizinischen Fachdisziplinen im Vordergrund.




2. Was macht ein Kieferorthopäde bzw. was fällt alles unter Kieferorthopädie?


Als Kieferorthopäde/In betreuen wir Patienten unterschiedlichen Alters, wobei jede Praxis auch Ihren Fokus auf ein bestimmtes Patientengut entsprechend ihrer/seiner Spezialisierung legt.


Im Folgenden stelle ich Ihnen die allgemeinen Behandlungsschwerpunkte in den jeweiligen Altersgruppen mit den entsprechend häufigen Behandlungsindikationen vor.



2.1. Kieferorthopädie bei Kindern


Im Vordergrund stehen Wachstum und Entwicklung und die Weichenstellung für eine ungestörte myofunktionelle Entwicklung. Dabei spielt das Fachgebiet der Logopädie eine entscheidende Rolle.


Denn nur wenn ein Gleichgewicht aller muskulären Systeme besteht und diese auch harmonisch zusammenarbeiten, lassen sich viele Fehlstellungen und Wachstumsfehlleitungen vermeiden.


Besonderes Augenmerk sollte in dieser Zeit auf das muskuläre Gleichgewicht gelegt werden. Vereinfacht gesagt gibt es ein Kräftepaar, das von außen einwirkt, aber auch eines, das von innen nach außen gerichtet ist.


Die äußere Kraft stellt die Wangen- und Mundmuskulatur dar, der innere Kraftvektor wird von der Zunge repräsentiert. Sollte z.B. im Falle einer Mundatmung der äußere Gegenspieler wegfallen, kann die Zunge ungehindert Ihre Dominanz in die falsche Richtung hin ausbauen.


Durch eine falsche Zungenruhelage kommt es zur Unterentwicklung des Oberkiefers mit fatalen Folgen für die weitere Entwicklung des Kindes.


Daneben ist die Zahngesundheit ein sehr, sehr essenzielles Thema. Die Milchzähne halten den Platz für die nachkommenden bleibenden Zähne.


Karies oder gar ein Verlust der Milchzähne lässt – unbehandelt - den Platz zusammenschrumpfen und führt so zu aufwendigen kieferorthopädischen Folgebehandlungen oder gar zu notwendigen Extraktionen bleibender Zähne aufgrund des erworbenen Platzmangels im Kindesalter.


Zur Behandlung eignen sich hier herausnehmbare Platten aber auch geklebte Apparaturen. In seltenen Fällen kann in diesem Alter auch der Einsatz von Brackets hilfreich sein.

Häufige Behandlungsfelder bei Kindern:
  • Kreuzbiss

  • Ausgeprägter Tiefbiss

  • Rück- / Vorlage des Unterkiefers

  • Offener Biss

  • Halten des Platzes nach Milchzahnverlust



2.2. Kieferorthopädie bei Jugendlichen


Auch in dieser Entwicklungsphase gilt es vorbeugend Probleme des Zahnwechsels zu erkennen und zu lösen.


Wie bei Kindern hat die myofunktionelle Betrachtungsweise des Patienten immer noch höchste Priorität, da hier auch noch die Grundlagen für ein harmonisches Zusammenspiel der Muskulatur gesetzt werden können, die sich zusätzlich auch in einem positiven Effekt im Hinblick auf die Erhaltung des Behandlungsergebnisses auswirken können.


Zahndurchbruchsstörungen oder auch Nichtanlagen von Zähnen können in dieser Alterspanne die Behandlungen dominieren. So können Eckzähne verlagert sein und nicht durchbrechen.


Kleine Backenzähne sind häufig nicht angelegt, aber auch seltene Phänomene wie eine primäre Durchbruchsstörung, bei der Zähne gar nicht oder nur zum Teil durchbrechen zeigen sich hier.


Versäumte Therapien im Kindesalter können hier zum Teil noch gut nachgeholt werden. Allerdings ist der Prävention von Fehlentwicklungen im Kindesalter immer der Vorzug zu geben, da dadurch den Patientinnen / den Patienten zum Teil lange und komplexe Behandlungen erspart werden können.


Sobald alle Zähne durchgebrochen sind, können - falls notwendig - Fehlstellungen behoben werden. Die Behandlung erfolgt meist mit einer festsitzenden Zahnspange (Brackets). Kleinere Fehlstellungen können auch sehr gut mit sogenannten Alignern (durchsichtige Zahnspange) korrigiert werden.



Häufige Behandlungsfelder bei Jugendlichen:
  • Starke Drehstände von Zähnen mit eingeschränkter Mundhygienefähigkeit

  • Verlagerung der Eckzähne

  • Nichtanlagen von Zähnen

  • Kreuzbisse

  • Offene Bisse

  • starke Vor- oder Rückbisse




Kieferorthopädie ist - mit manchen Einschränkungen - keine Frage des Alters, auch später noch kann eine Zahnregulierung helfen das eigene Gebiss zu erhalten.


Im Erwachsenenalter verlagert sich der Fokus der kieferorthopädischen Behandlung in eine andere Richtung. Unser Körper wird mit steigendem Lebensalter immer "starrer", der Stoffwechsel ist nicht mehr so schnell wie bei Kindern und Jugendlichen.


Dadurch können viele Fehlstellungen v.a. im Bereich der knöchernen Bewegungen nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt korrigiert werden. Die Schädel- und Kieferknochen sind durch Knochennähte verbunden, welche im Kindes- und Jugendalter noch beweglich sind.


Beim ausgewachsenen Patienten sind diese jedoch verknöchert und nicht mehr so flexibel. Allerdings können Zahnbewegungen immer noch sehr gut durchgeführt werden, solange der Zahnhalteapparat gesund ist und es die Schleimhaut- und Knochenverhältnisse um den Zahn herum erlauben.


Brackets oder auch Aligner (durchsichtige Zahnspange) können je nach Fragstellung der Weg zum Ziel sein.



Häufige Behandlungsfelder bei Erwachsenen:
  • Nach Verlust eines Zahnes kann ein Lückenschluss mit eigenen Zähnen sinnvoll sein.

  • Aufrichten von gekippten Zähnen vor Versorgung durch den Zahnarzt (z.B. Krone oder Brücke).

  • Bei erheblichem Platzmangel mit eingeschränkter Mundhygienefähigkeit der Zähne.

  • Vor Entfernung von Weisheitszähnen empfehlen wir eine kieferorthopädische Beratung.

  • Oder einfach um sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen.



3. Wenn eine Zahnspange alleine nicht mehr ausreicht


Viele Zahnfehlstellungen lassen sich sehr gut nur mithilfe einer Zahnspange korrigieren, sofern Ober- zu Unterkiefer korrekt bzw. in einem akzeptablen Verhältnis zueinanderstehen.


Eine kombiniert kieferchirugische bzw. kieferorthopädische Therapie kann aber aus mehreren Gründen notwendig sein:

  • Die Fehlstellung ist rein durch die Verschiebung von Zähnen nicht mehr zu beheben

  • Syndrom-Erkrankungen (z.B. Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten)

  • Sie wünschen eine Profilveränderung


Die Vorarbeit wird durch den/die Kieferorthopäden/In geleistet, indem die Zahnbögen ausgeformt und für die spätere Zusammenstellung durch die Kieferchirurgin / den Kieferchirurgen aufeinander abgestimmt werden.


Wichtig:

Als Behandler/In können wir der Patientin / dem Patienten nur einen Behandlungsweg vorschlagen bzw. die Notwendigkeit näherbringen. Die Entscheidung sich einer ästhetischen Kieferoperation zu unterziehen trifft immer die Patientin / der Patient selbst, da es sich in diesen Fällen immer um einen elektiven Eingriff (= nicht zwingend notwendigen) handelt!



Ein "MUSS" gibt es nicht.




4. Der Unterschied zwischen Kieferorthopäde, Zahnarzt und Kieferchirurg


Der Unterschied zwischen Kieferorthopäde, Zahnarzt und Kieferchirurg


Der Klassiker ist die Verwechslung des Kieferchirurgen mit dem Kieferorthopäden. Wahrscheinlich da beide Fachbezeichnungen mit "Kiefer" beginnen.


Alle drei Gebiete greifen wie Zahnräder ineinander und sollten sich für eine optimale Therapie der Patientin / des Patienten ergänzen.


Die Zuweisung an die Kieferchirurgin / den Kieferchirurgen und die Kieferorthopädin / den Kieferorthopäden erfolgt meist durch die Zahnärztin / den Zahnarzt, da sie / er in vielen Fällen die erste Anlaufstelle darstellt.


Bei der Zahnärztin / Beim Zahnarzt steht die Zahngesundheit, der Erhalt aber auch der Ersatz der Zahnsubstanz im Fokus:


  • Mundhygiene

  • Kariesprävention

  • Füllungstherapie

  • Hochwertige Keramik- oder Goldversorgungen

  • Wurzelbehandlung

  • Zahnersatz (fest & herausnehmbar)

  • Parodontaltherapie

  • Extraktion von Zähnen


Die Kieferchirurgie unterstützt die Zahnärztin / den Zahnarzt insbesondere im Bereich des Zahnersatzes. Allerdings ist auch die Kieferorthopädie auf die Kieferchirurgin / den Kieferchirurgen bei der Freilegung von verlagerten Zähnen, die von alleine nicht durchbrechen wollen, angewiesen.


  • Extraktion von Zähnen

  • Wurzelspitzenresektion

  • Implantate (Zahnimplantate / Minischrauben)

  • Umstellungsoperationen für Ober- & Unterkiefer


Die Kieferorthopädie kann wiederum die Zahnärztin / den Zahnarzt und die Kieferchirurgin / den Kieferchirurgen bei der Versorgung von Zahnlücken unterstützen. Vor allem bei gekippten Zähnen kann durch Aufrichtung selbiger die Versorgung mit einer Brücke oder einem Implantat erst überhaupt möglich gemacht werden.


Neben den unter „Was macht ein Kieferorthopäde?“ bereits erwähnten Behandlungsschwerpunkten, sollten auch durch Minischrauben gestützte Apparaturen Erwähnung finden, da diese sehr gut und unkompliziert zur Platzbeschaffung oder auch zum Lückenschluss angewandt werden können.




5. Bei welchen Beschwerden, Symptome und Krankheiten muss man zum Kieferorthopäden?


Bevor es zu einer Behandlung bei Kindern und Jugendlichen kommt, wird eine Untersuchung / Beratung vorgenommen.


Entsprechend der Empfehlungen des Vereins österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) empfehlen wir eine Erstvorstellung zur Untersuchung zu folgenden Zeitpunkten:


  1. Untersuchung: mit 4 Jahren (MILCHGEBISS)

  2. Untersuchung: mit 8 Jahren (FRÜHES WECHSELGEBISS)

  3. Untersuchung: mit 12 Jahren (SPÄTES WECHSELGEBISS)


Nach diesem Termin steht fest, ob Sie oder Ihr Kind von einer kieferorthopädischen Behandlung profitieren oder nicht.



Generell gilt:


Sobald Probleme mit dem Kiefer, dem Kauen, der Mundhygiene oder der korrekten Sprache bestehen, oder auch ästhetische Veränderungen gewünscht sind, sollte eine Kieferorthopädin / ein Kieferorthopäde aufgesucht werden.




6. Kosten, Rückerstattung & Krankenkasse



6.1. Bei Kindern & Jugendlichen


Das IOTN-System


Die Einführung der sogenannten "Gratis-Zahnspange" hat sicherlich Ihren Beitrag dazu geleistet, ein größeres Bewusstsein für Zahn- und Kieferfehlstellungen in der Allgemeinheit zu schaffen. Nie zuvor hatten so viele Menschen Zugang zu einer leistbaren kieferorthopädischen Behandlung wie heute.


Um die Behandlungsnotwendigkeit objektiv feststellen zu können, wird das "IOTN-System" herangezogen. Unter IOTN versteht man den „Index of Orthodontic Treatment Need“, zu Deutsch „Index der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit“.



Wer fällt in die Regelung der Krankenkassen-Zahnspange?

  • 12– bis 18-jährige Jugendliche mit medizinisch behandlungsbedürftigen Fehlstellungen der Zähne

  • Kinder ab dem 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bei bestimmten Fehlentwicklungen.


Wie kann ich den IOTN-Grad meines Kindes bestimmen lassen?

Die Untersuchung als auch die spätere Behandlung kann beim Kassen- als auch beim Wahlarzt durchgeführt werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei Ihrer Wunschkieferorthopädin / Ihrem Wunschkieferorthopäden.


Bei dieser Untersuchung wird die Diagnose gestellt und somit der IOTN-Grad (1-5) bestimmt. Sollte ein IOTN-Grad von 4 oder 5 festgestellt werden, besteht ein Anspruch auf eine Gratisbehandlung durch die Kassenärztin / den Kassenarzt oder eine entsprechend höhere Rückvergütung bei der Behandlung durch eine Wahlärztin / einen Wahlarzt.



Bei der Wahlärztin / Beim Wahlarzt:

Sie können die Behandlung wie bereits erwähnt, auch bei der Wahlärztin / beim Wahlarzt durchführen lassen.


Ein Beispiel:

Sollte ein IOTN-Grad von ≥ 4 vorliegen kann eine Rückerstattung je nach Krankenkasse von ca. 3.000,00 bis zu 4.200,00 Euro erfolgen. Der Rest wäre dann als Selbstbehalt zu bezahlen.


Das Behandlungshonorar der Kieferorthopädin / des Kieferorthopäden richtet sich nach den autonomen Honorarrichtlinien. Diese Preisempfehlung darf um 30% unter- oder überschritten werden.


Wie erfolgt die Rückerstattung?

Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Krankenkasse auf dem die Höhe der Rückerstattung vermerkt ist. Bei der Hauptbehandlung von Jugendlichen sind drei Teilzahlungen üblich.


Die 1. und 2. Rückerstattung nach Einreichung der Rechnung entsprechend des Beginns des jeweiligen Behandlungsjahres. Die 3. und somit letzte Teilzahlung der Kasse erfolgt - wie bei der Frühbehandlung (Kinder vom 6. bis zum 10. Lebensjahr) - erst nach Behandlungsende.


Hierzu wird der Abschlussbefund, -fotos und evtl. notwendige Röntgenbilder an die kieferorthopädische Gutachterin / den kieferorthopädischen Gutachter Ihres Versicherers übermittelt, dem die Beurteilung und folglich die Bestätigung des Behandlungserfolges obliegt.


Sollte ein positiver Bescheid vorliegen, erhalten Sie die letzte - zu Behandlungsbeginn - vereinbarte Rückvergütung. Im Falle eines negativen Bescheides erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Kasse, dass der Behandlungserfolg noch nicht eingetreten ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Behandlerin / Ihren Behandler.



Wie steht fest, ob die Behandlung erfolgreich war?

Der Behandlungserfolg wird mit dem PAR-Index (Peer Assessment Rating- Index) bestimmt. Übersetzt "Bewertung durch kollegiale Überprüfung". Dabei sollte eine Verbesserung von 70% eingetreten sein, um eine positive Bewertung der Therapie zu rechtfertigen.



6.2. Bei Erwachsenen


Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) haben keinen Anspruch mehr auf eine Gratis-Zahnspange. Natürlich kann ein Antrag bei der für Sie zuständigen Krankenkasse gestellt werden.


Allerdings fällt die Höhe der Rückerstattung sehr unterschiedlich je nach Versicherer aus und ist in keinem Fall mehr so hoch wie bei Kindern und Jugendlichen.


Meist werden auch nur noch 1-2 Behandlungsjahre genehmigt. Definitive Angaben zur Rückerstattung können daher leider erst nach Antragsstellung gemacht werden.



6.3 Wann erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkasse?


Bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsene:


  • Falls kein IOTN 4 oder 5 vorliegt

  • Bei Verwendung von ästhetischen Keramikbrackets

  • Bei Anwendung der Aligner-Methode (durchsichtige Zahnspange)

  • Bei ausgebliebenem Behandlungserfolg


6.4. Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?


Die Behandlungskosten können je nach Aufwand und gewählter Behandlungsmethode zwischen 3.500,00 € und 7.000,00 € liegen.


Bei Alignern muss zusätzlich noch mit Laborkosten gerechnet werden, da diese individuell für Sie angefertigt werden.





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