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Kieferorthopädie

Nur eine Frage der Ästhetik? Nein!

Hättest Du eine Idee für den Hintergrund?

Kieferorthopädie wird heute leider sehr oft auf das "perfekte Lächeln" reduziert... dabei kann Kieferorthopädie so viel mehr!

 

Kieferorthopädie dient in erster Linie dazu Fehlentwicklungen zu lokalisieren und vorzubeugen, eine harmonische Entwicklung zu gewährleisten und falls notwendig eine Therapie einzuleiten.

 

Das schöne Lächeln am Ende einer Behandlung ist im Grunde nur das "Nebenprodukt".

 

Jedes Alter hat seine Behandlungsschwerpunkte. Durch eine individuelle faire Beratung können wir Ihnen / Ihrem Kind die passende Therapie zukommen lassen. Nicht immer ist eine aufwendige kieferorthopädische Behandlung sinnvoll. Oft reichen bereits kleine Maßnahmen aus, um eine große Wirkung zu entfalten!

 

(Dabei verlieren wir das große Ganze nie aus den Augen.)

Kinder

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Kinder

Im Vordergrund stehen Wachstum und Entwicklung und die Vorbeugung von Fehlentwicklungen.

Fehlstellungen wie Kreuzbisse oder starke Überbisse können sehr gut mit herausnehmbaren Spangen behandelt werden.

Auch legen wir großes Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit Logopädie, denn in diesem Alter werden die Weichen für eine gesunde Entwicklung der Muskulatur gestellt.

Weitere für Sie interessante und aktuelle Themen entnehmen Sie bitte unserem Praxisblog.

Jugendliche

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Jugendliche

Auch in dieser Entwicklungsphase gilt es vorbeugend Probleme des Zahnwechsels zu erkennen und zu lösen.

 

Sobald alle Zähne durchgebrochen sind, können - falls notwendig - Fehlstellungen behoben werden.

Die Behandlung erfolgt meist mit einer festsitzenden Zahnspange (Brackets). Kleinere Fehlstellungen können auch sehr gut mit sogenannten Alignern korrigiert werden.

Weitere für Sie interessante und aktuelle Themen entnehmen Sie bitte unserem Praxisblog.

Erwachsene

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Erwachsene

Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters…



Auch später noch kann eine Zahnregulierung helfen das eigene Gebiss zu erhalten:

  • Nach Verlust eines Zahnes kann ein Lückenschluss mit eigenen Zähnen sinnvoll sein.

  • Aufrichten von gekippten Zähnen vor Versorgung durch den Zahnarzt (z.B. Krone oder Brücke).

  • Bei erheblichem Platzmangel mit eingeschränkter Mundhygienefähigkeit der Zähne.

  • Vor Entfernung von Weisheitszähnen empfehlen wir eine kieferorthopädische Beratung.

  • Oder einfach um sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen.

Weitere für Sie interessante und aktuelle Themen entnehmen Sie bitte unserem Praxisblog.

Das sagen unsere Patienten über uns

Fr. Ursula Erlacher

Vor meiner Behandlung bei Dr. Rainer Biedermann hatte ich beim Kauen starke Kiefergelenks-, Nacken-, gelegentlich Kopfschmerzen und Ohrgeräusche. Durch das feste Zusammenpressen der Zähne in der Nacht (Stressabbau!) litt ich unter starken Verspannungen am Nacken und an den Schultern, diese Verspannungen wurden wiederum von Schwindel begleitet.

Dr. Biedermann untersuchte mich und empfahl mir eine Aufbissschiene. Nachdem ich die Schiene einige Zeit lang getragen hatte, konnte ich eine Besserung meiner Beschwerden feststellen. Zusätzlich wurde ich mit einer Stromimpulstherapie für meine Kau- und Nackenmuskulatur behandelt. Zu Beginn der ca. 50 min. Therapie fühlten sich die Stromimpulse etwas unangenehm an, aber nach kurzer Zeit empfand ich es als entspannend.

 

Diese Therapie wurde bei mir nach ca. drei Monaten ein zweites Mal durchgeführt. Da sich meine Beschwerden seither deutlich gebessert haben, bin ich mit dieser Behandlung sehr zufrieden.

Dr. Biedermann und sein Team sind äußerst kompetent und freundlich!

Kosten einer Zahnspange:

Kassen-Zahnspange

 

Das Thema “Krankenkassen-Zahnspange” wirft viele Fragen auf:

 

  • Fällt mein Kind in die Regelung der Krankenkassen-Spange?

  • Wer sind die Anbieter?

  • Was bezahlt die Krankenkasse?

 

Sie können die Behandlung ab 01.07.2015 beim Vertrags- oder beim Wahlarzt durchführen lassen.

Wer fällt in die Regelung der Krankenkassen-Zahnspange?

  • 12– bis 18-jährige Jugendliche mit medizinisch behandlungsbedürftigen Fehlstellungen der Zähne.

  • Kinder ab dem 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bei bestimmten Fehlentwicklungen.

 

Bei uns als Wahlarzt…

Falls Ihr Kind in die Regelung der „Krankenkassen-Spange“ fallen sollte, können Sie trotzdem die Behandlung auch bei uns als Wahlarzt durchführen lassen, da wir eine von der TGKK zertifizierte Wahlarztpraxis sind und somit IOTN Grad 4 & 5 Fälle behandeln dürfen.

Honorare Kassenzahnspange

Kieferorthopädische Frühbehandlung im Wechselgebiss
(ca. 6. bis 10. Lebensjahr) €1.400,- bis € 1.800,-

Kieferorthopädische Therapie mit Multibracket Apparaturen in der Hauptbehandlungsphase (ca. 12. bis 18. Lebensjahr) € 4.500,- bis € 5.800,- (je nach Behandlungsausmaß).

Information gemäß §153a Abs.4 ASVG: Für die autonomen Honorarrichtlinien klicken Sie bitte auf diesen Link und anschließend wieder auf den Punkt „Autonome Honorarrichtlinien“.

Die Rechnung kann von Ihnen nach Antragsgenehmigung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden und Sie erhalten entsprechend Ihres Kassen-Tarifes eine anteilige Rückerstattung des Behandlungshonorars.

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